In vielen Gebäuden, die vor dem Asbestverbot (bzw. vor dem Ablaufen der Übergangsfristen) gebaut oder das letzte Mal renoviert wurden, sind Stromzähler auf asbesthaltigen Zählertafeln montiert. Solange asbesthaltige Zählertafeln nicht mechanisch bearbeitet werden, stellen sie für Hausbewohnerinnen und -bewohner in der Regel keine unmittelbare Gefährdung dar. Eine Gesundheitsgefährdung entsteht erst dann, wenn Asbestfasern freigesetzt und eingeatmet werden. Beim Auswechseln von Stromzählern auf asbesthaltigen Zählertafeln ist es möglich, dass Asbestfasern in die Luft gelangen. St. Moritz Energie wechselt Ihre Stromzähler gemäss den gesetzlichen Vorgaben aus. Unsere Mitarbeitenden oder deren Beauftragte sind darin geschult, Asbest zu erkennen und die davon ausgehende Gefahr zu beurteilen. Auf Basis der vorgenommenen Gefahreneinschätzung führen unsere Mitarbeitenden die Arbeiten unter den durch die schweizerische Unfallversicherung (Suva) vorgegebenen Schutzmassnahmen durch. Für St. Moritz Energie steht die Gesundheit und der Schutz ihrer Mitarbeitenden, ihrer Partner sowie auch ihrer Kundinnen und Kunden an erster Stelle. Deshalb empfehlen wir Ihnen, asbesthaltige Baustoffe wie Zählertafeln zu beseitigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Änderungen an den elektrischen Einrichtungen aufgrund von Umbauten oder Renovationen stattfinden.